„Vogelgrippe“: Bezirksamt Spandau ruft Geflügelhalterinnen und -halter zur Wachsamkeit auf
Seit September 2025 hat sich die Anzahl der Ausbrüche der Geflügelpest in Europa deutlich erhöht. Nach zahlreichen bestätigten Fällen in Brandenburg und ersten Fällen bei Wildvögeln in Berlin rät das Bezirksamt Spandau Geflügelhalterinnen und –halter zu besonderen Schutzmaßnahmen. Für die Bevölkerung sehen Fachbehörden derzeit kein größeres Infektionsrisiko.
Tanja Franzke, Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit und kommissarisch für Ordnung: „Die rasante Ausbreitung der Geflügelpest in Brandenburg und erste Fälle in Berlin zeigen, wie wichtig jetzt konsequentes Handeln ist. Um die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf die Nutzgeflügelhaltung einzudämmen, muss vor allem der direkte oder indirekte Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln vermieden werden. Auch die Halterinnen und Halter sollten beim Umgang mit ihren Tieren vorsichtig sein. Für die allgemeine Bevölkerung gehen wir derzeit von keiner erhöhten Infektionsgefahr aus.“
Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhaltungen
Zur Minimierung des Risikos von Erregereinträgen aus dem Wildbestand in Nutzgeflügelhaltungen müssen Geflügelhalterinnen und –halter ihre Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen:
Der Zugang für Wildvögel zu Futter, Einstreu und weiteren Gegenständen für die Haltung muss verhindert werden. Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, das für Wildvögel zugänglich ist. Auch der Personenverkehr in den Geflügelhaltungen sollte möglichst eingeschränkt werden. Ein- und Ausgänge zu den Ställen müssen gegen unbefugten Zutritt gesichert sein, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels dürfen von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe sollte vorgehalten werden.
Die Haltung von Geflügel muss generell beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Gesundheitsrisiko für den Menschen
Nach derzeitiger Einschätzung nationaler und europäischer Fachbehörden ist das Risiko einer Ansteckung für die allgemeine Bevölkerung gering. Infektionen mit der „Vogelgrippe“ beim Menschen sind weltweit sehr selten. Auch eine Ansteckung über Lebensmittel oder den Verzehr von Geflügelfleisch gilt als äußerst unwahrscheinlich, da das Virus bei Erhitzung (ab 70 °C) vollständig inaktiviert wird.
Wer kranke oder tote Vögel findet, sollte diese keinesfalls anfassen, sondern den Fund dem zuständigen Veterinäramt oder der Plattform Ordnungsamt Online melden. Haustierbesitzerinnen und –besitzern wird geraten, ihre Tiere von Vögeln fernzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI):
und auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts:
Bezirksamt Spandau von Berlin