Würdevolle Erinnerung: Gedenkfeier für Verstorbene ohne Angehörige
Der Evangelische Kirchenkreis Spandau und das Gesundheitsamt Spandau laden am 25. Januar 2026 zu einer Gedenkfeier in die St.-Nikolai-Kirche ein, um Verstorbenen ohne Angehörige die letzte Ehre zu erweisen. Die Veranstaltung soll ihr Leben und ihre Bedeutung für die Gemeinschaft würdigen.
Tanja Franzke, Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit: „Jeder Mensch hinterlässt eine Lücke und verdient einen angemessenen Abschied. Wer ohne Familie oder nahe Angehörige verstirbt, wird deshalb durch das Gesundheitsamt bestattet. Da in diesen Fällen aber meist keine Trauerfeier stattfindet, möchten wir die Erinnerung an die Verstorbenen mit unserer Gedenkveranstaltung lebendig halten. Dass sie in einem so feierlichen Rahmen stattfinden kann, ist das Verdienst des Evangelischen Kirchenkreises Spandau sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Gesundheitsamtes. Für dieses Engagement möchte ich mich herzlich bedanken.“
Superintendent Florian Kunz des Evangelischen Kirchenkreises Spandau: „Zur Menschenwürde gehört es einen Namen zu haben – auch über den Tod hinaus. Deshalb nennen wir die Namen derer, die unbegleitet verstorben sind und zünden Lichter für sie an. Für mich als Christen Zeichen der Hoffnung, dass sie geborgen sein mögen im Licht Gottes. Ich bin dankbar, dass wir als Bezirk und Evangelische Kirche in bewährter Weise dieses Gedenken gemeinsam gestalten.“
Alle Spandauer Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, gemeinsam der Verstorbenen ohne Angehörige des vergangenen Jahres zu gedenken. Es besteht zudem die Möglichkeit, Blumen mitzubringen oder persönliche Gegenstände auf den Stufen des Altarraums abzulegen.
Datum / Uhrzeit: 25.01.2026, 17:00 Uhr
Ort: St.–Nikolai-Kirche Spandau, Reformationsplatz, 13597 Berlin
Hintergrund:
Wenn Menschen ohne Angehörige versterben und keine Person die Beerdigung übernehmen kann, veranlasst das Gesundheitsamt eine ordnungsbehördliche Bestattung. Diese erfolgt in der Regel ohne Trauerfeier und in einem anonymen Grab. Zuständig ist das Gesundheitsamt, indem der/die Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte.
Bezirksamt Spandau von Berlin