SPD-Fraktion Spandau kritisiert Verfahren beim „Bauturbo“-Grundsatzbeschluss und fordert ordentliche Beratung

Berlin-Spandau, Mittwoch, 25.03.2026 –

Die SPD-Fraktion in der BVV Spandau übt deutliche Kritik am Verfahren rund um den heute in der BVV zur Abstimmung gestellten Grundsatzbeschluss zur Anwendung des sogenannten „Bauturbos“.

Die Vorlage wurde erst am Vortag im Stadtentwicklungsausschuss als Tischvorlage eingebracht – ohne dass den Fraktionen die notwendigen Unterlagen vorab zur Verfügung gestellt wurden. Eine fundierte inhaltliche Auseinandersetzung oder Rückkopplung innerhalb der Fraktionen war damit nicht möglich.

Dazu erklärt Ina Bittroff, Co-Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Spandau und Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss:
„Ein Grundsatzbeschluss mit dieser Tragweite darf nicht im Eilverfahren durch die Gremien gedrückt werden. Demokratische Entscheidungsprozesse leben davon, dass sich Fraktionen eine fundierte Meinung bilden können. Diese Möglichkeit wurde uns hier genommen.“

Die SPD-Fraktion betont, dass erheblicher Klärungs- und Diskussionsbedarf besteht – insbesondere im Hinblick auf die konkrete Anwendung des § 246e Baugesetzbuch im Land Berlin als Einheitsgemeinde sowie die Auswirkungen auf die originären Rechte der BVV, etwa bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.

Vor diesem Hintergrund fordert die SPD-Fraktion, den Fraktionen ausreichend Zeit einzuräumen, um sich mit der Gesetzesänderung und ihren Folgen intensiv zu befassen und ein abgestimmtes Meinungsbild zu entwickeln.

Kritisch sieht die SPD-Fraktion insbesondere die Rolle von Bezirksstadtrat Thorsten Schatz (CDU). Aus Sicht der SPD wäre es seine Aufgabe gewesen, die Vorlage frühzeitig einzubringen und die geltenden Fristen einzuhalten, um ein geordnetes demokratisches Verfahren zu ermöglichen.

„Wer die Beteiligung der BVV ernst nimmt, muss Vorlagen rechtzeitig und transparent einbringen. Nur so können die demokratischen Gremien ihre Aufgaben verantwortungsvoll wahrnehmen“, so Bittroff weiter.

Die SPD-Fraktion konnte dem Grundsatzbeschluss aus Verfahrensgründen demzufolge nicht zustimmen.

SPD-Fraktion Spandau

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