Anträge auf Fördermittel für „Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN-Mittel)“ 2025 können jetzt gestellt werden
Antragsberechtigt sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie gesellschaftliche Initiativen die nicht gewinnorientiert arbeiten. Voraussetzung für die
Förderung entsprechender Projekte durch das Bezirksamt Spandau ist, dass sich die Maßnahmen auf im Bezirk Spandau gelegene Einrichtungen beziehen.
Die Anträge auf Bereitstellung von Ehrenamtsmitteln können bis zum 05.03.2025 formlos an das Bezirksamt Spandau von Berlin, Büro des Bezirksbürgermeister,
Carl-Schurz-Straße 2/6, 13597 Berlin oder per E-Mail an benjamin.schneider@ba-spandau.berlin.de gerichtet werden.
Es können Sachkosten bis zu einem Höchstbetrag von 3.500,00 € je Einzelmaßnahme beantragt werden.
„Ich kann die Spandauerinnen und Spandauer nur ermutigen sich für Ihre Nachbarschaften, Kieze, Vereine und unseren Bezirk einzusetzen und begrüße diese
Möglichkeit der ehrenamtlichen Förderung im vollem Umfang“, erläutert Bezirksbürgermeister Frank Bewig.
Voraussetzungen
Ziel der Sachmittelerstattung ist die Förderung des freiwilligen Engagements
bei der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft. Die jeweilige Antragstellerin bzw. der jeweilige
Antragsteller muss sich an den entsprechenden Vorhaben durch eigene ehrenamtlich erbrachte Leistungen beteiligen, Auftragsvergaben an Dritte dürfen aus diesen
Mitteln nicht finanziert werden.
Förderfähig sind vornehmlich Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt, bezogen auf Schulen und Horte, Kindertagesstätten,
Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime, Seniorenfreizeiteinrichtungen etc. oder sonstige soziale Einrichtungen, Sport- und Grünanlagen sowie öffentliche
oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.
Die Mittel sind ausschließlich zweckgebunden.
Antragsstellung
Dem Antrag ist eine detaillierte Projektbeschreibung, Zweck, Art, Umfang, Zeitrahmen und Kosten der Maßnahme, beizufügen. Ohne diese Informationen ist eine
Bearbeitung der Anträge nicht möglich.
Das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Höhe der Förderung besteht. Des Weiteren können
nur Projekte gefördert werden, die mit der Beantragung noch nicht begonnen haben.
Ein Projektbeginn ab 01.04.2025 ist möglich, ein Projektende wird bis zum 30.10.2025 angestrebt. Ein ausführliches Merkblatt finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-spandau/ueber-den-bezirk/artikel.1211476.php
Auskünfte zum Programm erhalten Sie telefonisch unter (030) 90279-3325 oder per E-Mail unter benjamin.schneider@ba-spandau.berlin.de
Hintergrund
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen führt ihr erfolgreiches Programm für die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements zur
Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (Ehrenamtsmittel) fort und stellt dem Bezirk Spandau hierfür Mittel zur Verfügung.
Bezirksamt Spandau von Berlin